Ein den gesamten schulischen Prozess der Berufsorientierung begleitendes Portfolioinstrument ist der Berufswahlpass NRW. Er wird verbindlich für alle Schüler:innen ab der Klasse 8 im Anschluss an die Potenzialanalyse eingeführt.
Grundlegende und unverzichtbare Bausteine dieser Umsetzung sind unter Beteiligung der Schüler:innen:
• eine transparente und frühzeitige Einbindung dieses Instruments in den individuellen Prozess der schulischen Berufsorientierung
• eine konzeptionelle Einbettung des Berufswahlpasses in die schulische Praxis der individuellen Begleitung, Beratung und Förderung.
Der Berufswahlpass ist Eigentum der Schüler:innen, verbleibt jedoch in der Regel bis zum Ende der Schulzeit im Klassenraum. In einigen Lerngruppen wird er durch individuell gestaltete „Lebensordner“ ergänzt.