Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern und Erziehungsberechtigte

Zu Beginn eines jeden Schuljahres finden die Klassenpflegschaftsabende statt, in der die KlassenlehrerInnen die Eltern und Erziehungsberechtigten über pädagogische und inhaltliche Aspekte des Schuljahres informieren. Hier werden auch der oder die Klassenpflegschaftsvorsitzende sowie deren Stellvertretung gewählt. Sie vertreten die Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten ihrer Klasse gegenüber der Schule und deren anderen Mitwirkungsgremien in der Schulpflegschaft, die in der Regel einmal pro Schuljahr tagt. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen aus ihrer Mitte die Mitglieder in der Schulkonferenz. In diesem höchsten politischen Gremium der Schule haben die Eltern / Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, das Schulleben inhaltlich und konzeptionell aktiv mitzugestalten.

Die Elternarbeit an der Ruhrstadtschule umfasst weitere Teilbereiche. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Förderplansprechtag, der ein Mal pro Halbjahr stattfindet. An diesen Tagen haben die Lehrkräfte die Gelegenheit, mit den Eltern und Erziehungsbrechtigten die Förderziele sowie deren Umsetzung im Schulalltag zu besprechen, sowie über den aktuellen Lern- und Leistungsstand der SchülerInnen zu informieren.